Auslandsanerkennung - Generelle Hinweise

  • Auslandsanerkennungen richten sie bitte an Herrn Böll.
  • Vor dem Auslandsaufenthalt: Bitte übersenden Sie uns alle notwendigen Unterlagen elektronisch über das Formular. Falls dieses Ihrem Anliegen nicht entspricht oder Sie einen persönlichen Kontakt bevorzugen, kommen Sie bitte mit allen erforderlichen Unterlagen in ausgedruckter Form in die Sprechstunde von Herrn Böll.
  • Nach dem Auslandsaufenthalt: Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail an Herrn Böll.
  • Ihr Antrag wird i.d.R innerhalb von 4 Wochen bearbeitet. Danach setzten wir uns mit Ihnen per Mail in Verbindung.
  • Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung nur bei vollständigem Vorliegen aller Unterlagen erfolgen kann.
  • Beachten Sie desweiteren, dass nur Auslandsleistungen anerkannt weden, die vor dem Auslandsaufenthalt im Rahmen der Prüfungsplanvereinbarung festgelegt worden sind. Ohne vorherige Vereinbarung eines Prüfungsplans werden generell keine Auslandleistungen anerkannt.
  • Auslandsleistungen können nicht als Seminar anerkannt werden.
  • Weitere Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier.

Notwendige Unterlagen für die Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandsstudium

Vor dem Auslandsaufenthalt
  • Ausführliche Kursbeschreibung aus dem offiziellen Vorlesungsverzeichnis der ausländischen Hochschule in deutscher oder englischer Sprache, inkl.
    • Vorlesungsinhalte/Syllabus
    • Literatur
    • Dozent (optional)
  • Nachweis über
    • Anzahl und Dauer der Vorlesungseinheiten (SWS und Credits)
    • Anzahl der Vorlesungen pro Semester
    • Zeitliche Gliederung in Vorlesungs- und Übungsstunden
  • Einordnung des Kursniveaus (z.B. 3rd year Bachelor, Master, PhD-Kurs)
  • Ausgefülltes Formular Anerkennungsvereinbarung für Auslandsstudienleistungen
  • Aktueller Notenauszug
Nach dem Auslandsaufenthalt