Um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages gewährleisten zu können, bitten wir Sie auf die
Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu achten. Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:
Erforderliche Unterlagen für die Anerkennung von Leistungen aus dem Auslandsstudium.
Beachten Sie desweiteren, dass nur Auslandsleistungen anerkannt werden, die vor dem Auslandsaufenthalt im Rahmen der Prüfungsplanvereinbarung festgelegt worden sind. Ohne vorherige Vereinbarung eines Prüfungsplans werden generell keine Auslandsleistungen anerkannt!
Auslandsleistungen können nicht als Seminar anerkannt werden.
Für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs wenden Sie sich bitte an Herrn Strych, für Master- und Diplom-Studiengänge an Herrn Reichenbacher.
Unten stehend sind Vorlagen für notwendige Formulare verlinkt.
Eine Übersendung der Prüfungsplanvereinbarung auf elektronischem Wege ist ausschließlich über das
Formular möglich! Falls dieses Ihrem Anliegen nicht entspricht oder Sie einen persönlichen Kontakt bevorzugen, kommen Sie bitte mit allen
erforderlichen Unterlagen (+ Notenauszüge) in ausgedruckter Form in die Sprechstunde von
Herrn Reichenbacher.